Qualifizierungschancengesetz (QCG)
- Fachkräfte gezielt qualifizieren
- Digitalisierung aktiv gestalten
- Strukturwandel erfolgreich meistern
- Fördergelder optimal nutzen
AZAV-zertifizierte Bildungsträger
Alle unsere Kurse entsprechen höchsten Standards und sind staatlich förderfähig.
Flexibilität
Zeit- und ortsunabhängiges Lernen ermöglicht maximale Flexibilität – ohne Präsenzpflicht oder feste Termine.
Praxisnähe
Unsere Kurse vermitteln sofort anwendbares Wissen, das Ihre Mitarbeitenden direkt in ihre Aufgaben einfließen lassen können.
Für jede Branche die richtige Weiterbildung
Die digitale Transformation verändert Berufsbilder und Anforderungen in allen Branchen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördern wir gezielt zukunftsrelevante Kompetenzen für die digitale Arbeitswelt.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) kurz erklärt
Seit 2019 unterstützt das QCG Unternehmen bei der förderfähigen Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden – mit staatlichen Zuschüssen durch die Bundesagentur für Arbeit.
Fachkräftemangel
2 von 3 Unternehmen sind betroffen
Digitalisierung
58 % spüren veränderte Arbeitsabläufe
KI & Zukunft
84 % setzen auf Qualifikation für Wettbewerbsfähigkeit
Nachhaltigkeit
2 von 3 Unternehmen planen langfristig grün
Ihre 3 Schritte zur Förderung
Die Analyse des Weiterbildungsbedarfs und die Prüfung der Förderfähigkeit durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) sind essenzielle Schritte, um die Weichen für eine geförderte Qualifizierung zu stellen.
Wie können Sie den Weiterbildungsbedarf analysieren?
- Unternehmensziele prüfen:
Identifizieren Sie, welche Kompetenzen benötigt werden, um strategische Ziele wie Digitalisierung, Strukturwandel oder Nachhaltigkeit zu erreichen. - Mitarbeitende einbeziehen:
Erheben Sie Qualifikationslücken durch Mitarbeitergespräche, interne Befragungen oder Skills-Assessments. - Arbeitsmarkttrends analysieren:
Berücksichtigen Sie Entwicklungen in Ihrer Branche, wie z. B. Anforderungen durch Digitalisierung oder gesetzliche Veränderungen.
Für die Beantragung der Förderung müssen Sie Kontakt zum Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen.
Förderübersicht nach Betriebsgröße
Die Förderhöhe staffelt sich nach der Betriebsgröße und kann bei den Lehrgangskosten bis zu 100% betragen. Zusätzlich sind Arbeitsentgeltzuschüsse von bis zu 75% möglich.
Beschäftigtenqualifizierung ab 1. April 2024
Sonstige berufliche Weiterbildung nach §82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe
Nach erfolgreicher Antragstellung und Genehmigung durch die Arbeitsagentur kann die Qualifizierung beginnen. Dabei profitieren Sie von maximaler Flexibilität
Der Weg zur erfolgreichen Weiterbildung
- Startschuss:
Nach der Genehmigung erhalten Sie alle Details und einen individuellen Weiterbildungsplan. - Begleitung:
Unsere Expert*innen begleiten Ihre Mitarbeitenden während der gesamten Weiterbildungsmaßnahme, um maximale Lernerfolge sicherzustellen. - Evaluation:
Am Ende der Maßnahme führen wir eine Qualitätskontrolle durch, um sicherzustellen, dass Ihre Weiterbildungsziele erreicht wurden.

