Geförderte Weiterbildung für Ihr Unternehmen mit dem

Qualifizierungs­chancengesetz (QCG)

AZAV-zertifizierte Bildungsträger


Alle unsere Kurse entsprechen höchsten Standards und sind staatlich förderfähig.

Flexibilität


Zeit- und ortsunabhängiges Lernen ermöglicht maximale Flexibilität – ohne Präsenzpflicht oder feste Termine.

Praxisnähe


Unsere Kurse vermitteln sofort anwendbares Wissen, das Ihre Mitarbeitenden direkt in ihre Aufgaben einfließen lassen können.

Für jede Branche die richtige Weiterbildung

Die digitale Transformation verändert Berufsbilder und Anforderungen in allen Branchen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördern wir gezielt zukunftsrelevante Kompetenzen für die digitale Arbeitswelt.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) kurz erklärt

Seit 2019 unterstützt das QCG Unternehmen bei der förderfähigen Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden – mit staatlichen Zuschüssen durch die Bundesagentur für Arbeit.

Fachkräftemangel

2 von 3 Unternehmen sind betroffen

Digitalisierung

58 % spüren veränderte Arbeitsabläufe

KI & Zukunft

84 % setzen auf Qualifikation für Wettbewerbsfähigkeit

Nachhaltigkeit

2 von 3 Unternehmen planen langfristig grün

Ihre 3 Schritte zur Förderung

Analyse Ihres Bedarfs


Die Analyse des Weiterbildungsbedarfs und die Prüfung der Förderfähigkeit durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) sind essenzielle Schritte, um die Weichen für eine geförderte Qualifizierung zu stellen.

Wie können Sie den Weiterbildungsbedarf analysieren?

  1. Unternehmensziele prüfen:
    Identifizieren Sie, welche Kompetenzen benötigt werden, um strategische Ziele wie Digitalisierung, Strukturwandel oder Nachhaltigkeit zu erreichen.
  2. Mitarbeitende einbeziehen:
    Erheben Sie Qualifikationslücken durch Mitarbeitergespräche, interne Befragungen oder Skills-Assessments.
  3. Arbeitsmarkttrends analysieren:
    Berücksichtigen Sie Entwicklungen in Ihrer Branche, wie z. B. Anforderungen durch Digitalisierung oder gesetzliche Veränderungen.
Kontakt zum Arbeitgeberservice


Für die Beantragung der Förderung müssen Sie Kontakt zum Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen.

Förderübersicht nach Betriebsgröße

Die Förderhöhe staffelt sich nach der Betriebsgröße und kann bei den Lehrgangskosten bis zu 100% betragen. Zusätzlich sind Arbeitsentgeltzuschüsse von bis zu 75% möglich.

Beschäftigtenqualifizierung ab 1. April 2024
Sonstige berufliche Weiterbildung nach §82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe

Start der Weiterbildung


Nach erfolgreicher Antragstellung und Genehmigung durch die Arbeitsagentur kann die Qualifizierung beginnen. Dabei profitieren Sie von maximaler Flexibilität

Der Weg zur erfolgreichen Weiterbildung​

  1. Startschuss:
    Nach der Genehmigung erhalten Sie alle Details und einen individuellen Weiterbildungsplan.
  2. Begleitung:
    Unsere Expert*innen begleiten Ihre Mitarbeitenden während der gesamten Weiterbildungsmaßnahme, um maximale Lernerfolge sicherzustellen.
  3. Evaluation: 

    Am Ende der Maßnahme führen wir eine Qualitätskontrolle durch, um sicherzustellen, dass Ihre Weiterbildungsziele erreicht wurden.
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